Die Zahl der Patientinnen und Patienten mit einer Ausnahmegenehmigung für den Erwerb von Cannabisblüten aus einer Apotheke hat sich in letzten 15 Monaten, zwischen dem 01.04.2014 und dem 01.07.2015, verdoppelt. Ihr maximaler Vierwochenbedarf gemäß der Betreuungserklärung ihrer Ärzte stiegt in diesem Zeitraum um den Faktor 2,3.
Siehe auch:
- Cannabis als Medizin: Angemeldeter Bedarf und realer Import
- Ausnahmegenehmigungen für den Erwerb von Cannabisblüten aus einer Apotheke – Anträge & Diagnosen
- 1004 Ausnahmegenehmigungen insgesamt, davon 452 im Jahr 2016 genehmigt
Quelle: Drucksache 18/5804