Frank Tempel hat eine weitere Frage zum Thema Cannabis als Medizin an die Bundesregierung gestellt. Frage und Antwort sind in der Drucksache 18/5804 vom 21.08.2015 aufgeführt. Es geht dabei um den Bedarf an medizinischem Cannabis für Patienten in Deutschland, welcher vom BfArM ermittelt wird, darum welche Informationen der Importeur erhielt und wie groß die wirklich importierten Mengen waren.
Abgeordneter Frank Tempel (DIE LINKE.): Wie hoch ist die vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) an die am Import von medizinischem Cannabis nach Deutschland beteiligten Unternehmen unter Berücksichtigung der Erlaubnisinhaberinnen und Erlaubnisinhaber sowie nach Maßgabe der Mengenfestlegungen in den Erlaubnissen nachermittelte Gesamtbedarfsmenge an medizinischem Cannabis für die Hochrechnung des potenziellen Bedarfs für die Jahre 2014 und 2015 gewesen, und wie hoch war die durch das BfArM ermittelte und damit auch die tatsächliche Verkehrsmenge an legalem medizinischem Cannabis in Deutschland im ersten und zweiten Halbjahr 2014 und im ersten Halbjahr 2015 gewesen, auf die in der Antwort auf meine Schriftliche Frage 00 auf Bundestagsdrucksache 18/0000 verwiesen wird?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Ingrid Fischbach vom 20. August 2015
Die Importeure von Cannabis zur medizinischen Anwendung orientieren ihren Bedarf in erster Linie an den Bestellungen der Apotheken. Darüber hinaus erhalten die am Import von Cannabis zur medizinischen Anwendung beteiligten Händler regelmäßig Mitteilungen über die aktuelle Anzahl der Erlaubnisinhaber sowie den maximalen Vierwochenbedarf (berechnet in kg Tetrahydrocannabinol – THC), der sich aus der Summe der in den ärztlichen Betreuungserklärungen eingetragenen maximalen Vierwochenbedarfsmengen je Patientin oder Patient ergibt.
Nachfolgende Informationen wurden im Jahr 2014 und im Jahr 2015 an die Importeure weitergegeben:
April 2014: 230 Patientinnen und Patienten mit einem maximalen Vierwochenbedarf von 1,896 kg THC gemäß der Betreuungserklärung ihrer Ärzte.
Juli 2014: 253 Patientinnen und Patienten mit einem maximalen Vierwochenbedarf von 2,100 kg THC gemäß der Betreuungserklärung ihrer Ärzte.
Oktober 2014: 289 Patientinnen und Patienten mit einem maximalen Vierwochenbedarf von 2,540 kg THC gemäß der Betreuungserklärung ihrer Ärzte.
April 2015: 377 Patientinnen und Patienten mit einem maximalen Vierwochenbedarf von 3,600 kg THC gemäß der Betreuungserklärung ihrer Ärzte.
Juli 2015: 463 Patientinnen und Patienten mit einem maximalen Vierwochenbedarf von 4,200 kg THC gemäß der Betreuungserklärung ihrer Ärzte.
Die Angaben stellen den jeweils aktuellen Bedarf dar und können wegen der sich ständig verändernden Patientenzahlen nicht auf einen Jahresbedarf hochgerechnet werden. Sie sind als Grundlage für die Importeure nur bedingt geeignet, weil Patientinnen und Patienten zum Teil keinen oder nur unregelmäßigen Gebrauch von der Erlaubnis machen.
Nachfolgende Mengen an Cannabisblüten zur medizinischen Anwendung wurden im Jahr 2014 und im ersten Halbjahr 2015 nach Deutschland importiert:
Erstes Halbjahr 2014: 34,35 kg
Zweites Halbjahr 2014: 14,125 kg
Erstes Halbjahr 2015: 40,025 kg