Alternative Drogenpolitik

Antrag auf (gemeinsamen) Anbau von Cannabis für persönliche medizinische Zwecke

Mein Antrag auf eine Erlaubnis zum Anbau von Cannabis für persönliche medizinische Zwecke nach § 3 Abs. 2 Betäubungsmittelgesetz
Mein Antrag auf eine Erlaubnis zum Anbau von Cannabis für persönliche medizinische Zwecke nach § 3 Abs. 2 Betäubungsmittelgesetz

Mit dem Urteil vom 06.04.2016 hat das Bundesverwaltungsgericht endlich den Weg für den Anbau von Cannabis als Medizin durch Patienten freigemacht. Zumindest hoffen dies Kläger und die 600 Menschen mit einer Ausnahmegenehmigung zum Erwerb von Cannabis. Die meisten von ihnen können es sich nicht leisten soviel Cannabis in der Apotheke zu erwerben wie sie zur Behandlung ihrer Krankheit bräuchten.

Im Gegensatz zu den Überschriften der Zeitungen wurde dem Kläger der Anbau nicht erlaubt, sondern nur eine Ablehnung durch das BfArM einkassiert und den Ermessensspielraum bei erneuter Prüfung auf null reduziert. Wann es dann endlich wirklich soweit sein wird dass tatsächlich ein Patient eine Genehmigung zum Anbau in den Händen hält, dass müssen wir abwarten. Auch ist noch offenen welche Bedingungen der Patient wird erfüllen müssen, wobei die Auflagen nach dem Urteil des Gerichtes erfüllbar sein müssen.

Das BfArM soll über Anträge laut Gesetz innerhalb von 3 Monaten entscheiden, so schnell wird das Cannabis-Eigenanbau-Verhinderungsgesetz sicherlich nicht beschlossen und in Kraft getreten sein. Wenn mit dem Gesetz Cannabis wirklich von Anlage I ins Anlage III BtMG umgestuft wird, dann könnten wie bestehenden Erlaubnisse zum Erwerb und Anbau von Cannabis ungültig werden – hier müssen wir abwarten.

Für mich gilt hier das Gleiche wie ich schon dem STERN zum Cannabis als Medizin – Gesetz sagte: „Ich bin mir rational ziemlich sicher, dass das Gesetz kommt“, sagt er. „Aber mir fehlt die Fantasie, dass die CSU und ein Horst Seehofer dafür die Hand heben und den Staat zum Grasdealer machen.“

Erlaubnisse auf Anbau auch nach der Umstuftung

Auch mit dem Gesetz werden sie unter Umständen erstmal genehmigen müssen, insbesondere aufgrund der Umstuftung. Bei Substanzen der Anlage III muss in der Regel eine Genehmigung erteilt werden, nicht nur in Ausnahmen vgl. BtMG § 3. Die Kanzlei Menschen und Rechte, die den Patient vor Gericht vertreten hat, schreibt hierzu: „Keine wichtige Rolle in dem Verfahren spielte der Gesetzentwurf mit dem Bundesgesundheitsminister Gröhe ermöglichen will, dass Ärztinnen und Ärzte Patienten Cannabis zu Lasten der GKV verordnen können. Das lag vor allem daran, dass der Gesetzentwurf an der konkreten Situation der Patienten in der nächsten Zeit nichts verändern wird: derzeit ist offen wann und mit welchen Regelungen er genau verabschiedet werden wird. Nach der Verabschiedung wird es zudem einige Zeit dauern, bis eine ausreichende Menge standardisierten Cannabis‘ zur Verfügung steht.“

Antrag auf Gründung eines Cannabis Social Club für Patienten in Deutschland

Die ACM rief auch schon vor dem Urteil auf: Cannabis-Patienten sollen Eigenanbau beantragen. Nochmal die Kanzlei Menschen und Rechte auf Facebook: „Wir werden in den nächsten Tagen eine kurze Handreichung für Patienten veröffentlichen, die Cannabis als Medizin benötigen, wie sie nach dem Urteil vorgehen können.“

Ich habe zwei Änderungsvorschläge zum Anbauantrag der ACM:

Zum einen würde ich den Anbauort nicht explizit auf die eigene Wohnung einschränken. Die Formulierung „an einem geeigneten Ort“ sollte für das BfArM ebenso akzeptabel sein.

Zweitens habe ich den Satz ergänzt: „Dies [Das Anbau] soll alleine oder gemeinsam mit anderen Erlaubnisinhaber geschehen.“ Auch dies sollte kein Problem sein, ganz im Gegenteil sollte man bei einem gemeinsamen Anbau die Betäubungsmittelsicherheit sehr viel besser sicherstellen können.

Damit beantrage ich im Grunde nicht weniger als das Recht gemeinsam mit anderen in Deutschland den ersten legalen Cannabis Social Club eröffnen zu dürfen.

Eigentlich sollte es in diesem Posting um die Hintergründe der politisch gewollten Verhinderung beim Eigenanbau gehen, dieses Thema handele ich in einem zweiten Posting ab: „Kranke leiden auf Anordnung des Gesundheitsministeriums“, das ich als nächstes schreiben werde.

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