Das „Team Kretschmann“ hat endlich Antworten für ihn auf abgeordnetenwatch.de geschrieben – pünktlich zur Wahl, aber reicht spät wie man an meiner Frage sehen kann. Sie stammte vom 16.02.2014! Hier einige der genutzten Textbausteine mit Kommentaren von mir. In anderen Antworten war immerhin der Schildower Kreis verlinkt.
Siehe auch: DHV-Video-News #67 Kretschmann: Grünes Versagen in Baden-Württemberg
Sinnvoll wäre es den Grundsatz „Hilfe vor Strafe“ in den Mittelpunkt des Handelns zu stellen und der unverhältnismäßigen Kriminalisierung von Konsumenten entgegenzuwirken. Polizei, Staatsanwaltschaften und Amtsgerichte, die sich mit einer Vielzahl von Verfahren wegen Drogendelikten mit geringer Schuld konfrontiert sehen, könnten deutlich entlastet werden.
<- Also das ist der blanke Hohn! Dafür hat er ein Shitstorm verdient
Sollte es nicht zur Verabschiedung des Cannabiskontrollgesetzes kommen, werden wir uns in Baden-Württemberg für einen wissenschaftlich begleiteten Modellversuch zur staatlich regulierten Abgabe einsetzen. Es wäre dann zu prüfen, ob die von Ihnen angedeuteten Projekte eine passende Möglichkeit darstellen. Allerdings möchte ich auch darauf hinweisen, dass ein ähnlicher Berliner Antrag auf Modellprojekte in der Vergangenheit abgelehnt wurde. – Grundlegende Veränderungen der fehlgeleiteten deutschen Suchtpolitik lassen sich letztlich nur über die Bundespolitik ändern. Hier brauchen wir andere Mehrheiten.
<- Naja, immerhin eine gewisse Ankündigung, aber gleich mit Ausreden…
Mit einem Entschließungsantrag haben wir im Bundesrat die Bundesregierung aufgefordert, die Vorgaben für die Substitutionsbehandlung in der Betäubungsmittelverordnung (BtMVV) zu vereinfachen. Durch die Überregulierung der Substitutionsbehandlung auf Bundesebene sind immer weniger junge Ärztinnen und Ärzte bereit, sich in der Substitutionstherapie zu engagieren, die in den vergangenen Jahren zu einem wichtigen Baustein der Suchtbehandlung geworden ist. Diese Überregulierung wollen wir reduzieren.
<- Immerhin…
Außerdem haben wir uns vorgenommen, die von Ihnen angesprochene Diamorphinbehandlung in Baden-Württemberg umzusetzen. In diesem Zusammenhang setzen wir uns derzeit für die Einrichtung eines – neben Karlsruhe – weiteren Standorts zur Abgabe von Diamorphin im Land ein. Darüber hinaus kann ich Ihnen mitteilen, dass wir Mitte Juli 2011 bereits die organisatorischen Voraussetzungen für eine Diamorphin-Abgabe im Justizvollzug geschaffen haben.
<- dito
Hier die vollständige Antwort, die an mich ging:
Sehr geehrter Herr ,
vielen Dank für Ihre Anfrage zur Drogen- und Cannabisregelung.
In der aktuellen Legislaturperiode haben wir uns für örtliche Präventionsangebote und gegen pauschale räumliche und zeitliche Alkoholkonsum- und Alkoholverkaufsverbote eingesetzt. Das Sozialministerium fördert auf grüne Initiative hin Präventionsprojekte in Städten und Gemeinden im Land, bei denen die Jugendlichen und jungen Erwachsenen gezielt an den öffentlichen Plätzen aufgesucht und angesprochen werden. Hierfür stellt die grün-geführte Landesregierung pro Jahr 500.000 Euro bereit.
Mit einem Entschließungsantrag haben wir im Bundesrat die Bundesregierung aufgefordert, die Vorgaben für die Substitutionsbehandlung in der Betäubungsmittelverordnung (BtMVV) zu vereinfachen. Durch die Überregulierung der Substitutionsbehandlung auf Bundesebene sind immer weniger junge Ärztinnen und Ärzte bereit, sich in der Substitutionstherapie zu engagieren, die in den vergangenen Jahren zu einem wichtigen Baustein der Suchtbehandlung geworden ist. Diese Überregulierung wollen wir reduzieren.
Wir Grüne in Baden-Württemberg unterstützen in unserem Wahlprogramm das von unserer Bundestagsfraktion vorgelegte Cannabiskontrollgesetz. Es zeigt, wie eine regulierte, legale Abgabe von Cannabis aussehen könnte. Abschreckung alleine ist kein zielführendes Instrument, dies ist wissenschaftlich erwiesen. Strafrechtler, Suchtmediziner, die Suchthilfe, der Bund Deutscher Kriminalbeamter und viele andere fordern ein Umdenken in der deutschen Drogenpolitik. Sinnvoll wäre es den Grundsatz „Hilfe vor Strafe“ in den Mittelpunkt des Handelns zu stellen und der unverhältnismäßigen Kriminalisierung von Konsumenten entgegenzuwirken. Polizei, Staatsanwaltschaften und Amtsgerichte könnten so deutlich entlastet werden.
In Baden-Württemberg werden wir den Weg hin zu einer aufgeklärten Suchtpolitik fortschreiben und uns im Falle einer Ablehnung des Cannabiskontrollgesetzes für einen wissenschaftlich begleiteten Modellversuch zur staatlich regulierten Abgabe einsetzen.
Die Ablehnung des Berliner Antrags auf einen Modellversuch hat aber leider einmal mehr verdeutlicht wie eingeschränkt die kommunalen und landespolitischen Gestaltungsmöglichkeiten einer progressiven Sucht- und Drogenpolitik sind. Wer hier eine wirkliche Umkehr möchte, kommt nicht darum herum, diese Änderungen über den Bundestag zu gestalten.
Mit freundlichen Grüßen
Team Kretschmann