Mehrere Patienten berichteten davon dass ihr Apotheke die Cannabisdosen öffnen und prüfen würde.
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Also ich habe in der Apotheke meines Vertrauens nachgefragt in Berlin gefragt und konnte die Sache klären. Die Apotheke verkauft an zahlreiche Patienten in Berlin und hat regelmäßig Ware im Lager ohne Vorbestellung. Der Sachverhalt stellt sie wie folgt dar und ersetzt damit meinen ursprünglichen Beitrag:
Eine Dose pro Charge muss geprüft werden. Das ist bei ihm natürlich nur ein von vielen und bei Apotheken die nur eine Dose pro Monat verkaufen fast jede Dose. Daher rühren die unterschiedlichen Erfahrungen. Es wird nicht als Fertigarzneimittel, sondern als Rohstoff behandelt.
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Ich habe eine Begründung dagegen gefunden:
Laut dem aktuellen Gesetzentwurf handelt es sich beim Bedrocan Cannabis um Fertigarzneimittel:
Zu Artikel 3 (Änderung der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung)
Zu Nummer 1
[…] Cannabis zu medizinischen Zwecken in Form getrockneter Blüten, der in der bisher nach Deutschland importierten Form arzneimittelrechtlich ein Fertigarzneimittel ist, erfüllt den betäubungsmittelrechtlichen Zubereitungsbegriff nach § 2 Absatz 1 Nummer 2 BtMG nicht.
Eine Prüfung der Stoffe durch die Apotheke ist nur bei Rezepturarzneimitteln vorgeschrieben.
Für Fertigarzneimittel gilt Verordnung über den Betrieb von Apotheken (Apothekenbetriebsordnung – ApBetrO) – § 12 Prüfung der nicht in der Apotheke hergestellten Fertigarzneimittel und apothekenpflichtigen Medizinprodukte
(1) Fertigarzneimittel, die nicht in der Apotheke hergestellt worden sind, sind stichprobenweise zu prüfen. Dabei darf von einer über die Sinnesprüfung hinausgehenden Prüfung abgesehen werden, wenn sich keine Anhaltspunkte ergeben haben, die Zweifel an der ordnungsgemäßen Qualität des Arzneimittels begründen. Die Sätze 1 und 2 gelten für apothekenpflichtige Medizinprodukte entsprechend.