Hier meine Antwort zu einer Anfrage mit dem Frage: „Muss die Krankenkasse die Kosten für den Vaporizer übernehmen?“. Für sachdienliche Hinweise und Ergänzungen bin ich dankbar!
Frage: Hallo, ich habe eine Erlaubnis vom Bfarm Cannabisblüten in der Apotheke zu erwerben. Da ich das Vaporisen dem Rauchen vorziehe, bat ich meinen Arzt um ein Rezept welches ich auch erhielt. Leider haben die Krankenkassen und die Apotheke keine Informationen zu diesem Hilfsmittel. Jetzt meine Frage: Muss die Krankenkasse die Kosten für den Vaporizer übernehmen?
Antwort zum Thema „Vaporizer von der Krankenkasse“:
Hallo G.,
soweit mir bekannt ist, müssen die Krankenkassen die Kosten für einen Vaporizer nicht übernehmen. Aber es gibt einige Patienten, bei denen die Krankenkasse es freiwillig übernommen hat.
Allerdings erfolgte die Erstattung in den mir bekannten Fällen immer auf Grundlage von Dronabinol, das ja auch inhaliert werden kann. Da Cannabisblüten (noch) kein anerkanntes Arzneimittel ist, dürfen die Kassen auch keine Hilfsmittel dafür bezahlen – so zumindest deren Sicht der Dinge.
Soweit mir bekannt ist, ist der Volcano medic das einzige Gerät, das eine medizinische Zulassung hat, vielleicht hat auch der Aromed eine. Diese konkreten Geräte sollten der Apotheke und der Krankenkasse bekannt sein.
Erhöhte Chancen einer Vapo-Erstattung hat u.U., wer den Vaporizer schlicht als gesundheitsförderliches Inhalationsgerät benennt, bei einer privaten Krankenkasse versichert ist und ggf. auch Lungen- oder Bronchien-Beschwerden (zusätzlich) hat.
Darf ich nach deiner Diagnose fragen?
Gegen eine Ablehnung sollte man auf jeden Fall Beschwerde einlegen, eine Klage vor dem Sozialgericht kann auch eine Option sein, das ist in der ersten Instanz kostenlos und man braucht kein Anwalt.
Es würde mich sehr freuen wieder von dir zu hören, wir sind auf Feedback angewiesen damit wir mehr darüber erfahren was funktioniert und auch was nicht funktioniert.
Zum Thema Kostenerstattung bei den Blüten gab es auch jüngst ein spannendes Urteil
Ich versuche derzeit selbst auf dessen Grundlage meine Krankenkasse zu einer Kostenübernahme zu bewegen.
Mit hanfgrünen Grüßen, Max