NEIN, es macht heute kaum noch Sinn eine Ausnahmegenehmigung für den Erwerb von Cannabisblüten zu beantragen. Diese wird mit dem Gesetz dass heute beschlossen wird überflüssig. Vermutlich wäre der Antrag erst bewilligt wenn das Gesetz (vermutlich 1.3.) in Kraft tritt.
ABER für das Rezept braucht man auch so in Zukunft einen Arzt und nicht jeder wird es direkt verschreiben wollen. Für die Kostenerstattung braucht man zudem einen Kassenarzt, dies betrifft insbesondere alle Patienten die bei Dr. Milz oder Dr. Grotenhermen in Privatbehandlung sind.
JETZT ist die Zeit mit Kassenärzten zu sprechen und diese auf die kommende Rechtslage vorbereiten.