Jugendschutz kann nicht wirksam werden unter den Bedingungen des illegalen Marktes und ausschließlich repressiver Maßnahmen, die sich direkt gegen Jugendliche wenden, selbst bei Besitz zum Eigenverbrauch. Bei der Abgabe von Tabak und Alkohol ist der Jugendschutz klar geregelt. Diese klaren Regelungen des Jugendschutzes müssen auch bei einer regulierten Abgabe von Cannabis gefordert werden. […]
Der generalpräventive Anspruch des BtMG im Hinblick auf Cannabis ist in Deutschland, auch in Berlin, gescheitert. Der Konsum, die Nachfrage und das Angebot werden durch die Strafverfolgung nicht nachhaltig beeinflusst. […]
Cannabis ist heute flächendeckend und „quasi frei“ verfügbar unter den Bedingungen eines unregulierten illegalen Drogenmarktes. In diesem Sinne geht es nach unserer Auffassung nicht um eine „Freigabe“ von Cannabis, sondern um einen Eingriff in den existierenden Drogenmarkt und eine Umsteuerung weg von der Bekämpfung des Marktes hin zu einer kontrollierten Regulierung mit engen Auflagen. Nur so kann Jugendschutz möglich werden. […]
Wir erwarten eine deutliche Entlastung polizeilicher und justizieller Ressourcen, die für gesellschaftlich und strafrechtlich relevante Aufgaben genutzt werden können. Ein Teil der Steuereinnahmen durch den regulierten Cannabisverkauf muss zweckgebunden
für Präventions- und Frühinterventionsangebote zur Verfügung gestellt werden. Die bestehenden Steuergesetze sind dafür anzupassen und zu verändern.
Vollständige Liste der Unterzeichner: AVD gGmbH, AVD Nokta gGmbH, Berliner Aids-Hilfe e.V., Der Paritätische Berlin, Drogentherapie-Zentrum Berlin e.V., Fixpunkt e.V., FrauSuchtZukunft e.V., Haus Lenné gGmbH, Kokon e.V., Mann-O-Meter e.V., Notdienst Berlin e.V., Schwulenberatung Berlin gGmbH, Therapieladen e.V., vista gGmbH, ZIK – zuhause im Kiez gGmbH