Cannabis als Medizin. Endlich Worten Taten folgen lassen!
Anfang Februar hatte die Drogenbeauftragte der Bundesregierung Marlene Mortler angekündigt, dass in Hinblick auf den Einsatz von Cannabis als Medizin eine Änderung des Betäubungsmittelrechts vorgenommen werden wird. Die konkrete Gesetzesinitiative hierzu liegt allerdings immer noch nicht vor. Der drogenpolitische Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion Burkhard Blienert fordert daher: „Allmählich muss das Ministerium und auch die Drogenbeauftragte Konkretes liefern! Es geht schließlich nicht um Rausch für alle, sondern um Hilfe für einige! Aktuell warten über 370 Menschen auf den konkreten Gesetzentwurf. Für sie geht es um nichts Geringeres als Versorgungssicherheit!“
Ausnahmegenehmigungen zum Erhalt von Cannabisblüten werden aktuell insbesondere bei chronischen Schmerzen, Multiple Sklerose, Tourette Syndrom, depressiven Störungen und ADHS erteilt.
Blienert drängt auf einen umfassenden Gesetzentwurf: „Im Gesetz müssen neben den konkreten Änderungen des Betäubungsmittelrechts beispielsweise medizinische Anwendungsgebiete, aber auch die Kostenübernahme durch die Krankenkassen und konkrete Maßnahmen, die helfen Lieferengpässe zu vermeiden, geregelt werden.“
Seit Wochen arbeiten die Fachabteilungen des Ministeriums nun an dem Gesetzesvorhaben. Blienert dauert dies zu lange: „Nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts Köln und dem sich abzeichnenden Urteil im Berufungsverfahren wäre es gut, Rechts- und Versorgungssicherheit für die Betroffenen zu schaffen.“