… sind Straftaten nach Betäubungsmittelgesetz, welch Überraschung! Sie hatten 2012 einen Anteil von 46,8%. Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung liegen bei 1,02%, davon Kinderpornographie 0,26%.
Hier die Übersicht über die wichtigten (alles über 1000 Fälle) Anlassstraftaten nach Maßgabe der Unterteilung in § 100a Abs. 2 StPO:
- Straftaten nach den §§ 29a, 30 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 4 sowie den §§ 30a und 30b Betäubungsmittelgesetz 9.222 39,4%
- Bandendiebstahl und schwerer Bandendiebstahl 2.169
- Straftaten nach einer in § 29 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 Betäubungsmittelgesetz 1.722 7,4%
- Mord und Totschlag 1.570
- Straftaten des Raubes und der Erpressung 1.568
- Betrug und Computerbetrug 1.380
- …
- Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung (§ 100a Abs. 2 Nr. 1f StPO) 178
- Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Schriften (§ 100a Abs. 2 Nr. 1g StPO) 61
In Summe sind es 23383 (Mehrfachnennung möglich), die nicht weiter aufgeschlüsselten haben einen Anteil von 23,58%.
Hier noch einige Zahlen:
Anzahl der Verfahren, in denen im Berichtsjahr Maßnahmen nach § 100a Abs. 1 StPO angeordnet wurden: 5.708
Anzahl der Überwachungsanordnungen unterschieden nach
- Erstanordnungen 20.109
- Verlängerungsanordnungen 3.578
Anzahl der Überwachungsanordnungen unterschieden nach Art der zu überwachenden Kommunikation (Mehrfachnennung einzelner Überwachungsanordnungen möglich)
- Festnetztelekommunikation 3.960
- Mobilfunktelekommunikation 20.034
- Internettelekommunikation 4.488
Quelle: Bundesamt für Justiz Referat III 3 4104/1 – B7 416/2013, Stand: 24. Oktober 2013, Übersicht – Telekommunikationsüberwachung (Maßnahmen nach § 100a StPO) für 2012