Alternative Drogenpolitik

Drogenpolitik im Koalitionsvertrag von CDU und Grünen in Hessen

II. Gesundheit: Fördern und erhalten

Ziel unserer Suchthilfepolitik ist es, durch Prävention, Aufklärung und Beratung den Einstieg in den Drogenmissbrauch zu verhindern, zumindest aber zu verringern. Wir können nicht die Augen davor verschließen, dass es Drogenkonsumenten gibt, die es vor gesundheitlichen Schäden zu schützen gilt. In der Suchthilfe werden wir den „Frankfurter Weg“ auch unter Berücksichtigung des Aufkommens neuer synthetischer Drogen fortführen, Aufklärung und Beratung intensivieren. Die Hessische Landesstelle für Suchtfragen (HLS) wird beauftragt, in einem Modellversuch zu eruieren, wie insbesondere in der Drogenszene großer Städte die Beratung, Aufklärung und der Gesundheitsschutz zielgerichtet verstärkt werden können.

Die Rahmenbedingungen für den Jugendschutz, Alkohol- und Suchtprävention und des Gesundheitsschutzes werden wir weiterentwickeln und die Arbeit der Hessischen Landesstelle für Suchtfragen (HLS) weiter unterstützen.

Glücksspiels

Wir streben eine Novellierung dieser Regelungen an, die sich an den Vorgaben der europäischen Verträge und dem Grundgesetz sowie der dazu ergangenen Rechtsprechung orientiert. Die derzeitige quantitative Deckelung bei der Konzessionsvergabe im Bereich der Sportwetten führt nicht zu einer Verbesserung der Suchtprävention. Deshalb setzen wir uns für eine qualitative Begrenzung der Konzessionen ein. Darüber hinaus wollen wir wirksame Suchtpräventionsregelungen auch für den Bereich des Glückspiels. Im hessischen Landesrecht streben wir vor allem anderen eine konsequente Beschränkung der Anzahl der Spielhallen sowie eine Überprüfung der Vorschriften über den gesetzlichen Bestandsschutz an.

Strafvollzug

Der Strafvollzug muss weitaus mehr Aufgaben bewältigen als den bloßen Vollzug der Freiheitsstrafe. Er trägt dem Sicherheitsinteresse der Bevölkerung in Hessen ebenso Rechnung wie der erfolgreichen Wiedereingliederung von Straftätern in die Gesellschaft. Wir brauchen gut ausgebildetes Personal und umfassende Konzepte, die den Weg zurück in die Gesellschaft ebnen und unterstützen. Insbesondere jugendliche Straftäter sollen im Rahmen eines Gesamtkonzepts wirkungsvoll unterstützt werden.

Deshalb werden wir das Ziel „Resozialisierung“ ausdrücklich wieder in die Vollzugsgesetze aufnehmen. Strafvollzug soll Täter zur Verantwortung ziehen und sie davon abhalten weitere Straftaten zu begehen. Bereits in der Haft muss damit begonnen werden, den Täter zu einem Leben ohne Kriminalität zu befähigen, ihn in die Lage zu versetzen wieder den Weg zurück in die Gesellschaft und deren Normen und Werte zu finden.

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