Hier der Stand von Ende 2010, neue Zahlen gibt es hier.
54 Patientinnen und Patienten erhielten eine entsprechende Erlaubnis. Davon wurden 34 für den Erwerb von Cannabis-Blüten und 22 für den Erwerb von Cannabis-Extrakt erteilt. Zwei Patienten erhielten sowohl eine Erlaubnis für Cannabis-Blüten als auch -Extrakt.
Diesen Erlaubnissen liegen folgende ärztliche Diagnosen zugrunde:
Chronische Schmerzen – 21 Fälle,
Schmerzhafte Spastik bei Multipler Sklerose – 17 Fälle,
Tourette-Syndrom – fünf Fälle,
Aufmerksamkeitsdefizit-Hyperaktivitäts-Syndrom – zwei Fälle,
Blepharospasmus – ein Fall,
Bronchialkarzinom, Schmerz – ein Fall,
Hepatitis C, HIV-Infektion – ein Fall,
Hereditäre motorisch-sensible Neuropathie mit Schmerzzuständen und Spasmen – ein Fall,
Morbus Crohn – ein Fall,
Posner-Schlossmann-Syndrom – ein Fall,
schmerzhafte Spastik bei Syringomyelie – ein Fall,
Tetraspastik nach infantiler Cerebralparese – ein Fall,
Thalamussyndrom bei Zustand nach Apoplex – ein Fall.
Quelle: kleine Anfrage „Legalisierung von Cannabis-Medikamenten zur Therapie von schweren Erkrankungen“ (Bundestagsdrucksache 17/3554)