Alternative Drogenpolitik

Der Zeitgeist der Prohibition #3 – Nutzhanf

Um zu verstehen, wie sich Menschen das Cannabisverbot erklären, muss man auch ihre Heimat betrachten. Die Argumente einiger unserer Kollegen aus den USA sind nicht direkt auf Europa übertragbar. Bei uns sowie bei unseren europäischen Nachbarn ist der Anbau von THC-armem Hanf, sog. „Nutzhanf„, legal, in dem USA ist der Anbau weiterhin vollständig untersagt. Natürlich gibt es bei uns auch Auflagen, einige davon sind irrational und unnötig und auch die Tatsache, dass das BtMG (§24 anzeige des Anbaus von Nutzhanf sowie § 19 Durchführende Behörde (3) und § 32 Ordnungswidrigkeiten (1) 14) einen nicht kleinen Teil dieser Regeln vorgibt, leuchtet nicht so recht ein. Dies sind aber zum einen die Nachwehen des totalen Hanfverbotes zwischen 1982 und 1995, zum anderen sind Regeln für die Landwirtschaft in Deutschland und der EU nichts was es nur bei Hanf gibt.

Nichtsdestotrotz ist Nutzhanf hierzulande legal und keine Verschwörung verhindert seine Nutzung. Dass Nutzhanf in Deutschland kaum angebaut und verarbeitet wird, liegt eher daran, dass die Hanfwirtschaft aufgrund des jahrelangen Verbotes noch in den Kinderschuhen steckt, viel Wissen verloren gegangen ist und für einen ökonomisch sinnvollen Einsatz noch immer die notwendige Technologie und Größe des Wirtschaftszweiges fehlt.

Das Nutzhanfverbot in den USA spielt dort zu recht eine viel größere Rolle als bei uns. Deswegen betonen unsere US-amerkanischen Kollegen auch den Nutzen der Hanfpflanze als Rohstoff so deutlich. Für Deutschland ist dies nur bedingt sinnvoll, da wir die Legalisierung von Nutzhanf bereits haben. Da das Verbot von Hanf als Rohstoff und als Rauschmittel zusammen absurder ist als nur das Verbot von Cannabisdrogen, liegt es deutlich eher nahe hinter dem totalen Verbot eine starke und bewusste Einflussnahme der Wirtschaft und anderer Kräfte zu vermuten.

Die Rechtslage in Deutschland: Der Anbau von Nutzhanf ist in Deutschland genehmigungspflichtig, das heißt als Bauer mit einem legalen Verwendungszweck kann man eine Genehmigung bekommen, als Privatperson nicht. Nutzhanfsamen sind grundsätzlich legal (solange sie nicht dem Zweck des illegalen Anbaus dienen), und befinden sich tatsächlich in jeder guten Vogelfutter-Mischung.

Und damit ist Nutzhanf aufreichend legal für eine wirtschaftliche Nutzung der „Wunderpflanze Hanf“. Bedingung für die Legalität von Nutzhanfsamen ist, dass es eine „nicht abzählbare Menge“ ist.

Ein genehmigungsfreier Anbau von Nutzhanf für Privatpersonen ist wünschenswert, siehe Schweiz, aber es ist verständlich, dass ein Staat, der Nutzhanf erlebt aber Rauschhanf verboten lässt, an der Genehmigungspflicht festhält.

Französische Schweiz erlaubt vier Nutzhanfpflanzen

In den französischsprachigen Kantonen der Schweiz Vaud, Neuchatel, Genf und Freiburg soll ab dem 1. Januar 2012 der Besitz von bis zu vier Hanfpflanzen offiziell erlaubt sein – aber nur für Nutzhanf mit bis zu 0,3% THC. Dies beschloss der Walliser Grosse Rat mit großer Mehrheit. Vertreter der CVP und der SVP sehen in der Änderung eine Tendenz zur Liberalisierung und stimmten dagegen. Die Staatsrätin und Leiterin der Abteilung Sicherheit Esther Waeber-Kalbermatten wies darauf hin, dass es die kantonalen Polizeidirektoren waren, die das Konkordat anregten und wünschten. Entdecken Polizisten nun eine Hanfpflanze und gehen von Nutzhanf aus, können sie sie ignorieren…

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