Alternative Drogenpolitik

Vision: Eine Legalisierung nach unseren Vorstellungen

Inhalt: Eine Antwort auf die Frage „Was meinen wir mit Legalisierung?“ mit dem Ziel einen konkreten Vorschlag als Diskussionsgrundlage zu entwickeln.

Einleitung: In grünen und linken Wahlprogrammen (hier das Grüne zur Bundestagswahl 2005) findet sich die Forderung: „Bei weichen Drogen wie Cannabis wollen wir unter Berücksichtigung des Jugendschutzes eine legale Abgabeform – wie in den Niederlanden – ermöglichen.“ Was meinen wir damit?

Vorbemerkung: Das hier vorgestellte Modell beruht auf den Vorschlägen aus den unten genannten Quellen. Es stellt ein konkreten Vorschlag da, das keineswegs den Anspruch hat die endgültige Wahrheit zu sein. Es soll als Diskussionsgrundlage dienen. Einzelne strittige Fragen werden in Fortfolgenden diskutiert, die Antworten können je nach Prioritäten- und Zielsetzung, Menschenbild und Politikverständnis auch anders ausfallen. Auch die praktische Erfahrung wird zeigen welcher Nachjustierungsbedarf besteht. Unabhängig von den Details bietet jede Antwort, auch extreme wie ein Verkauf über Apotheken mit Rezeptpflicht oder ein Handel im Supermarkt, grundlegende Vorteile gegenüber dem heutigen Schwarzmarkt. Drogenpolitik soll die Probleme, die es mit und wegen Drogen gibt, mindern, ohne selbst neue Probleme zu schaffen.

Das Ziel einer Legalisierung ist die Entkriminalisierung aller Konsumenten und die Regulierung des Marktes für Erwachsene.

Der Handel soll in lizensierten Geschäften, den Cannabisfachgeschäften stattfinden.

Beantragen kann eine Lizenz jeder über 18 Jahren. Vorraussetzung ist in der Einführungsphase ein einfacher Eignungstest, dessen Umfang einer mehrwöchigen Ausbildung entspricht.

Mittelfristig ist der 2-3 jähriger Ausbildungsberuf des Cannabisfachverkäufers zu etablieren. Diese Ausbildung beinhaltet:

Die Lizenz erlaubt auch ausschließlich den persönlichen Verkauf in einer festen Betriebsstätte. Ein Internet- oder Straßenhandel oder ein gar Automatenverkauft ist nicht vorgesehen, da hier kein Kontakt zwischen Händlern und Kunden mit fundierter Beratung jederzeit sichergestellt werden kann.

Als Altersgrenze wird analog zu Tabak und Alkohol 18 Jahre vorgeschlagen. Einerseits ist ein spätes Einstiegsalter wünschenswert, andererseits ist es problematisch, gerade Jugendliche weiter einem Schwarzmarkt auszusetzen, auf dem sie weder Qualität noch Beratung erwarten können. Das Alter 16 würde keine zentrale Gruppe ausschließen, ist kompatibel mit dem derzeitigen Einstiegsalter und würde auch eher zu einer Trennung der Märkte führen.

Es gibt keine weiteren Voraussetzungen für den Einkauf außer die Altersgrenze, eine Registrierung ist nicht notwendig.

Der Großhandel, Anbau und Import kann wie bei Medikamenten über privatwirtschaftliche Firmen abgewickelt werden. Ein Import wäre über die bestehenden internationalen Verträge möglich, Autarkie wäre angesichts eines Flächenbedarf von 50 – 150 ha problemlos möglich.

Cannabisfachgeschäfte können Teil von Drogerien und Apotheen sein.

Werbeverbot für Produkte und Läden außerhalb diesen selbst.

Eine Abschätzung durch Übertragung der niederländischen Verhältnissen abzüglich des dortigen Drogentourismus ergibt 2000 Verkaufsstellen für Deutschland, im Durchschnitt eine pro 40.000 Einwohner bzw. 6 pro Landkreis.

Jede Verkaufseinheit beinhaltet Informationen über Produktionsjahr, Sorte, Preis, Gewicht, ungefährer THC- und CBD-Gehalt, Anbauweise und Herkunft des Produktes sowie ein Beipackzettel mit Informationen über Pharmakologie, Wirkungen, Dosierung, Nebenwirkungen und Risiken usw. des Cannabiskonsums. Diese sollten nicht nur informativ, sondern auch ansprechend gestaltet sein. Ein besonderer Schwerpunkt soll das Thema Safer Use und weniger schädliche Konsumformenen (Tabak- und nikotinfrei, z.B. Vaporizer) sein.

Die Qualitätskontrolle steollt sich dass sich Cannabisprodukte frei von gesundheitsschädlichen Rückständen wie Herbiziden und Pestiziden sind.

Der Jugendschutz wird über die persönliche Verkaufslizenz und einem sofortigem Entzug bei erwiesenen Verstößen sehr gut sichergestellt.

Die Cannabispolitik sollte einer ständigen Evaluation ausgesetzt sein.

Das Cannabisfachgeschäftemodell ist einem Apotheken- oder Coffeeshop-Modell vorzuziehen. Apotheken sollten nur Heilmittel verkaufen, durch ein Verkauf von Cannabis zu Genußzwecken würden die Konsumenten pathologisiert. Coffeeshops unterliegen keiner Qualitätskontrolle.

Parallel zu den Cannabisfachgeschäften ist der Anbau für den persönlichen Bedarf, auch in Cannabis Social Clubs legal.

Wer aufgrund des Konsums von Drogen aktiv berauscht und damit in seiner Fahrtauglichkeit eingeschränkt ist, muss im Falle einer Kontrolle oder eines Unfalls mit führerscheinrechtlichen Konsequenzen rechnen. Deswegen braucht es für den Straßenverkehr klare THC-Grenzwerte.

Das Modell des Cannabisfachgeschäfts ermöglicht eine Kontrolle des THC Gehaltes, besonders potente Sorten können besonders besteuert werden.

Es sollte einen freiwilligen Drogenführerschein zur Förderung der Drogenmündigkeit (Drogenkunde, Genussfähigkeit, Risikofähigkeiten und Kritikfähigkeit) geben.

Cannabisfachgeschäft sollten eng mit niedrigschwelligen Angeboten der Suchtprävention, Frühintervention und Drogenmündigkeit verzahnt sein.

Offene Fragen:

Zum Weiterlesen:

 

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