Alternative Drogenpolitik

Die kommenden Verbote in der 26. BtMÄndV

Ein Blick in die Protokolle der 36. und 37. Sitzung des Sachverständigenausschuß für Betäubungsmittel lässt mich erahnen wie die 26. Betäubungsmittelrechts-Änderungsverordnung (BtMÄndV) aussehen wird:

Aufnahme folgender synthetischer Cannabinoide (Aminoalkylindole) in die Anlage II des BtMG:
JWH-015, JWH-081, JWH-122, JWH-007, JWH-203, JWH-210, JWH-251, 1-Adamantyl(1-pentyl-1H-indol-3-yl)methanon (Adamantyl-Derivat von JWH 018), AM 694, RCS-4

Aufnahme folgender Piperazin-Derivate in die Anlage II des BtMG:
3-Trifluormethylphenylpiperazin (TFMPP), para-Fluorphenylpiperazin (p-FPP), Methylbenzylpiperazin (MBZP)

Aufnahme folgender Phenylethylamine (Cathinon-Derivate) in die Anlage II des BtMG:
Butylon, 3,4-Methylendioxypyrovaleron (MDPV), Ethylcathinon, Naphyron, Methylon, Methedron, Flephedron, 4-MEC, PMEA, 4-Methylamphetamin, 4-FMA

Aufnahme des folgenden Tropanalkaloids in die Anlage II des BtMG:
4-Fluortropacocain

In dem Protokoll der 37. Sitzung steht übrigens noch:

„Die Arbeitsgruppe Tramadol/Tilidin des Sachverständigenausschusses hat ihren Zwischenbericht vorgestellt. Es ist vorgesehen, den Abschlussbericht der Arbeitsgruppe bis zur nächsten Sitzung des Ausschusses im Dezember 2011 fertig zustellen. Auf Grundlage des Berichts wird der Ausschuss über die betäubungsmittelrechtliche Einstufung von Tramadol und Tilidin beraten und ggf. über Empfehlungen zur Änderung der Anlagen zum BtMG bezüglich dieser beiden Stoffe abstimmen.“

Die mobile Version verlassen