Alternative Drogenpolitik

Cannabis zu medizinischen Zwecken verfügbar machen!

Anlässlich der 25. BtmVo, die ausschließlich Cannabis-Fertigarzneimittel verschreibungsfähig macht und zeigt dass hinter sich der in den Medien verbreiteten Behauptung die Bundesregierung legalisiere Cannabis als Medizin mehr Dichtung als Wahrheit versteckt, hier einige konstruktive Vorschläge was getan werden müsste.Axel Junker vom Selbsthilfenetzwerk – Cannabis – Medizin hat anlässlich der Hanfparade 2011 die zentralen Forderungen aus der Sicht der Patienten genannt:

Parallel dazu hat die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Bundestag den Antrag „Zugang zu medizinischem Cannabis für alle betroffenen Patientinnen und Patienten ermöglichen“ eingebracht. Er zeigt zum einen auf wie eine Kostenerstattung für Cannabisarzneimittel realisiert werden kann und fordert zudem Straffreiheit für Cannabis nutzende Patienten.

Die von den Grünen und dem Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin vorgeschlagene strafprozessuale Lösung über einen §31b, der eine Einstellung des Verfahrens bei medizinischer Indikation vorgibt, halte ich für zu wenig. Besser wäre eine Formulierung für einen neuen § 31b BtMG der sich am § 218 angelehnt, ein entsprechender Vorschlag findet sich in meiner Sammlung möglicher BtmG Änderungen und lautet:

§ 31b Straflosigkeit bei medizinischer Indikation

Der Tatbestand des § 29 Abs. 1, 2 oder 4 ist bei Cannabis nicht erfüllt, wenn

1. eine medizinische Indikation durch eine schriftliche Feststellung eines Arztes vorliegt.
2. Cannabis nicht gehandelt, veräußert, abgegeben oder sonst in den Verkehr gebracht wird.

Ich fordere zudem eine komplette Umstufung von Cannabis und seinen Inhaltstoffen in die Anlage III oder zumindest II (+ III). Diese wäre auch rechtspolitisch geboten, da die aktuelle gestückelte Umstufung (siehe Nur Cannabis-Fertigarzneimittel sind verschreibungsfähig) von Cannabis der Systematik des BtMG widerspricht.

Ansonsten kann ich mich den Forderungen des SCM nur anschließen, wobei darauf hinzuweisen ist dass für einige Punkte nicht nur die Regierung sondern auch die Ärztekammern die richtigen Ansprechpartner wären.

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