Der Abschnitt zum Thema Drogenpolitik im Wahlprogramm der WASG in Berlin enthält gute Forderungen, aber die Argumentation ist mitunter seltsam und Begriffe wie „Rauschgiftmärkte“, „Dealer-Kaufzwang“ oder „Suchtstoffe“ sind nicht gerade der Beleg für ein progressives und qualifiziertes Denken in der Drogenpolitik. Mit „Alkohol macht abhängig und tot“ zu beginnen und im nächsten Satz die Cannabislegalisierung zu fordern ist sicherlich ein seltsamer Einstieg. Was ein „illegaler Händler“ ist weiß ich auch nicht, kein Mensch ist illegal, höchstens sein Handeln und naja, die politische Definition des „Drogendealers“ ist IMHO eine konservative Meisterleistung, da glaubt so manch einer vielleicht wirklich dass seine illegale Menschen. Das Statement am Ende: Langzeitarbeitslosigkeit, mangelnde Bildungschancen, Armut, soziale Ausgrenzung und fehlende Zukunftsaussichten seien der Grund für Drogenkonsum kann auch nicht pauschal zugestimmt werden. Spass und Entspannung sind vermutlich die Hauptgründe für Drogenkonsum, gesellschaftliche Probleme sind die Ursache für Fehlgebrauch und Mißbrauch, die es gilt ursächlich anzugehen.
„In Berlin gibt es rund 250.000 Alkoholabhängige und rund 1.000 alkoholbedingte Todesfälle jährlich. Nun wollen wir nicht in Berlin alle Drogen verbieten und damit auch Alkohol als illegale Droge deklarieren. Berlin muss aber den unverhältnismäßigen Umgang mit Cannabisprodukten beenden und zu einer realistischen Drogenpolitik kommen, die den bewussten Umgang mit Drogen propagiert und Prävention fördert. Alle Drogen stellen ein Suchtrisiko dar. So wie Cannabis dürfen auch legale Drogen wie Alkohol und Nikotin nicht verharmlost werden.
Die WASG Berlin wird sich auf Bundesebene dafür einsetzen, dass die Bundesregierung eine Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates erlässt, die eine Streichung von THC aus der Anlage 1 des Betäubungsmittelgesetz (BtMG) des Bundes vorsieht.
Die WASG fordert:
– Trennung der Rauschgiftmärkte, um somit die Endverbraucher durch staatlich lizenzierte Coffeeshops vom Dealer-Kaufzwang zu befreien. Durch die Einrichtung von Coffeeshops wird die Gefahr minimiert, dass Verbraucherinnen und Verbraucher durch den Kontakt zu illegalen Händlern dem Risiko ausgesetzt sind, auch noch andere und gefährlichere Drogen angeboten zu bekommen.
– Zum Schutz der Jugendlichen wird eine Altersbeschränkung für den Cannabiserwerb analog dem Umgang mit Zigaretten und Alkohol festgesetzt.
– Cannabis soll medizinisch angewendet werden dürfen, die erfolgreiche Anwendung von Cannabis als Arzneimittel für Schmerzpatienten mit Aids, Krebs oder multipler Sklerose ist bereits wissenschaftlich nachgewiesen.
Nur so wird dem Ziel des straffreien Besitzes von Cannabisprodukten und der geforderten Entkriminalisierung des Haschisch- und Marihuanakonsums entsprochen.
Wenn wir die gesellschaftlichen Probleme wie Langzeitarbeitslosigkeit, mangelnde Bildungschancen, Armut, soziale Ausgrenzung und fehlende Zukunftsaussichten nicht auch als Grund für den Konsum legaler und illegaler Suchtstoffe anerkennen, werden wir immer nur – mehr oder weniger erfolgreich – an den Symptomen kurieren, ohne die eigentlichen Ursachen in den Griff zu bekommen.“