Cannabis als Medizin – Verschreibung durch den Arzt

Cannabis als Medizin – Meist ist ein Betäubungsmittelrezept notwendig
Cannabis als Medizin – Meist ist ein Betäubungsmittelrezept notwendig

Im Prinzip darf jeder Arzt in Deutschland Medikamente auf der Basis von Cannabis oder Cannabinoiden verschreiben. In der Praxis gibt es eine Menge Hürden wie die Risiko eines Regresses oder einer Haftung für die Nebenwirkungen. Dies macht eine Verschreibung durch Ärzte, die selbst meist kaum Fachwissen besitzen schwer bis unmöglich.

Cannabisblüten der Firma Bedrocan können in Deutschland NICHT verschrieben werden. Inhaber einer „Ausnahmeerlaubnis zum Erwerb von Cannabis zur Anwendung im Rahmen einer medizinisch betreuten und begleiteten Selbsttherapie” erwerben diese als Privatpersonen auf eigene Rechnung im Rahmen der Grenzen ihrer individuellen Genehmigung. Überschriften in Zeitungen wie „Cannabis / Haschisch / Joint auf Rezept“ sind hier irreführend.

Verschrieben werden kann Nabiximols (Betäubungsmittel, Fertigarzneimittel „Sativex“), Dronabinol (Betäubungsmittel, als Rezepturarzneimittel oder Fertigarzneimittel „Marinol“). Nabilon (Betäubungsmittel, Fertigarzneimittel „Cesamet“) und Cannabidiol (Kein Betäubungsmittel, als Rezepturarzneimittel oder Fertigarzneimittel „Epidiolex“) Weiterlesen

Einsatz von Cannabidiol (CBD) bei Epilepsie bei Kindern in Deutschland

Cannabidiol (CBD) ist auch in sog. "Nutzhanf" enthalten
Cannabidiol (CBD) ist auch in sog. „Nutzhanf“ enthalten

Für die Antwort auf eine Kontaktanfrage zum Thema Einsatz von Cannabidiol (CBD) bei einer 4-jährigen Patientin mit wiederkehrenden starken epileptischen Anfällen habe ich einige Informationen zusammengestellt. Bei diesem Anlass möchte ich auf die rechtlichen Hinweise zur Nutzung meines Blogs hinweisen, kurz: „Ich bin kein Arzt, ich kann für die Richtigkeit insbesondere von medizinischen Angaben keine Garantie übernehmen und die Lektüre meiner Artikel ersetzt kein Arztbesuch.“

Cannabidiol ist kein Betäubungsmittel und kann mit einem einfachem Rezept über die Frankfurter „Bock-Apotheke“ oder die Hachtor-Apotheke in Rüthen bezogen werden.

Die Frage der Erstattungsfähigkeit stellt sich bei einem Einsatz im Krankenhaus, da diese Fallpauschalen und keine einzelne Medikamente mit den Krankenkassen abrechnen.

Die behandelnden Ärzte sollen sich mal mit Professor Sven Gottschling Saarbrücken in Verbindung setzen (Homburg/Saar: Einjähriger erhält Cannabis-Präparat gegen Epilepsie) oder mit Professor Gerd Kurlemann, Uniklinik Münster (Cannabis als Arznei für Kinder – „Das ist ein sehr schwieriger Weg“) oder dem Epilepsiezentrum Freiburg (Cannabis und Epilepsien) Weiterlesen