Ergänzung zum formalen Antrag auf Kostenerstattung von Cannabisblüten

Folgende Passage habe ich dem Fragebogen des MDK als Ergänzung meines Antrages auf Kostenerstattung angefügt. Angepasst an den eigenen Fall können andere Patienten gerne meine Formulierung für den eigenen Antrag nutzen. Als Gegenleistung würde ich mich über Berichte zu den Ergebnissen, insbesondere für die Diagnose ADHS bedanke.

„Ich möchten Sie bitten, über meinen Antrag möglichst zeitnah zu entscheiden, damit die Therapie rasch weitergeführt kann. In diesem Zusammenhang weise ich auf die 3 bzw. 5-wöchige Frist und die Genehmigungsfiktion nach § 13 Abs. 3a SGB V hin. Kein hinreichender Grund im Sinne des Gesetzes ist Organisationsverschulden.

Aufgrund meiner Anträge auf Erstattung von Dronabinol und Cannabisblüten zur Zeit vor der heutigen Rechtslage sollten ihnen zusammen mit diesem Fragebogen alle wesentlichen Dokumente bereits vorliegen, vgl. § 65 Abs.1 Punkt 3 SGB I.

Der Gesetzgeber hat mit seiner Formulierung dass die Genehmigung einer Cannabis-Therapie nur in begründeten Ausnahmefällen verweigert werden darf, klar formuliert dass hier im Gegensatz zu anderen Anträgen z.B. bzgl. Off-Label-Use eine außergewöhnlich hohe Hürde für eine Ablehnung anliegt. Dies gilt insbesondere für die ersten Adressaten des Gesetzes, den Erlaubnisinhabern nach §3 BtMG wie mich.

Zudem sind die Preise für Cannabisblüten von den bisher 75 € auf 110-120 € pro Dose Bedrocan gestiegen, daher ist auch die bisherige Versorgung auf eigene Kosten deutlich eingeschränkt.“