Allgemeines zur Therapie mit Cannabis – Provisorische Leitlinie zum Einsatz von Cannabis als Medizin

Dieser Artikel ist Teil einer provisorischen Leitlinie zum Einsatz von Cannabis als Medizin.

Allgemeines zur Therapie mit Cannabis

SV Prof. Dr. Lukas Radbruch (Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ), Bundesärztekammer (BÄK)) im Deutschen Bundestag 2012:

Tatsächlich scheint ein Ergebnis aus diesen Studien zu sein, dass bei vielen Indikationen bei einer Untergruppe der Patienten, ein guter Nutzen nachgewiesen werden konnte, teilweise auch in kontrollierten Studien über einen mehrmonatigen Einsatz. Zum Teil waren aber auch die Nebenwirkungen erheblich, so dass viele Patienten die Therapie deshalb abgebrochen haben. Nebenwirkungen sind in der Regel keine ernsthaften Komplikationen, sondern vor allem Müdigkeit und Konzentrationsstörungen, die die Patienten so belasten, dass sie die Therapie nicht fortsetzen wollen. Sie gefährden den Patienten aber nicht.

Wir ziehen daraus den Schluss, dass die Cannabissubstanzen, die wir zur Verfügung haben, als Rezeptur oder Fertigarzneimittel, ein sehr enges therapeutisches Fenster haben. Bei niedriger Dosierung reicht die Wirkung nicht aus, bei höheren Dosierungen belasten die Nebenwirkungen den Patienten. Es bleibt eine kleine Untergruppe, für die sich innerhalb dieses schmalen Korridors eine passende Dosis findet, mit der längerfristig eine Therapie durchgeführt werden kann.

Das heißt, tatsächlich ist die Identifikation von Patienten, bei denen eine Therapie einen hohen Nutzen bei vertretbaren Nebenwirkungen bringt, der wesentliche erste Schritt. Dieser wäre weniger an einzelne Indikationen gebunden als an einen mehrwöchigen Therapieversuch.

Siehe zudem: