Legaler Anbau von Coca, Arzneimohn und Salvia in Deutschland

21. Für welche anderen in den Anhängen I und II BtMG aufgezählten Betäubungsmittel existieren derzeit Genehmigungen des BfArM zum Anbau in Deutschland zu Forschungszwecken (bitte einzeln auflisten)?

Derzeit bestehen sieben Erlaubnisse zum Anbau von anderen Betäubungsmitteln der Anlage I und II des BtMG für wissenschaftliche Zwecke. Dabei handelt es sich um vier Erlaubnisse zum Anbau von Erythroxylum coca (Gesamtanbaufläche 8 m2 + 17 einzelne Pflanzen), zwei Erlaubnisse zum Anbau von Papaver bracteatum (Gesamtanbaufläche 4 m2) und eine Erlaubnis zum Anbau von Salvia divinorum (1 m2).

Quelle: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Harald Terpe, Birgitt Bender, Maria Klein-Schmeink, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 17/10232 – Genehmigung des Anbaus von Cannabis zu Forschungszwecken und Errichtung einer Cannabisagentur